Der Kanton St. Gallen ist einer von vier Kantonen, die Stimmberechtigten den elektronischen Kanal als zusätzliches Angebot zur brieflichen und persönlichen Stimmabgabe an der Urne bieten. Zuvor konnten – je nach kantonalen Vorgaben – Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer oder Menschen mit Behinderungen elektronisch abstimmen.
Seit der Abstimmung vom Juni 2023 können die Stimmberechtigten in einigen Kantonen ihre Stimme elektronisch abgeben. Zum Einsatz kommt das neue System der Schweizerischen Post, das eine vollständige Verifizierbarkeit elektronischer Abstimmungen und Wahlen ermöglicht. Zu den ersten Gemeinden, die elektronische Stimmabgaben ermöglichten, gehörte auch die Sarganserländer Gemeinde Vilters-Wangs. Mittlerweile bieten bereits 13 von 14 Gemeinden in der Region Sarganserland-Werdenberg E-Voting an. Die Stadt Buchs wartet die laufende Pilotphase ab.
Der Kanton und die beteiligten Gemeinden in der Region empfehlen allen Stimmberechtigten, E-Voting zu nutzen. Es gibt weniger ungültige Stimmabgaben und der Aufwand für die Stimmbüros reduziert sich merklich. E-Voting hat ausserdem zahlreiche Vorteile für die Stimmberechtigten. Sie können einfach und bequem online abstimmen – wann und wo sie wollen, ohne den Weg zum Briefkasten oder zur Urne. Ihre Stimmen werden dabei sicher, anonym und rechtsgültig erfasst. Jede stimmberechtigte Person kann aktiv zur Sicherheit von E-Voting beitragen, indem sie die offiziellen Empfehlungen und Tipps befolgt.
E-Voting ist ein ergänzendes Angebot zu den bisherigen Kanälen briefliche Stimmabgabe und dem Urnengang. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung nötig, die nur wenige Klicks erfordert. An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens 8 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden.
Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet. Der Stimmrechtsausweis enthält die persönlichen Zugangsdaten und notwendigen Codes für die elektronische Stimmabgabe auf dem E-Voting-Portal des Kantons St.Gallen. Die elektronische Urne öffnet vier Wochen vor dem Urnengang um 12 Uhr und schliesst bei eidgenössischen und kantonalen Urnengängen am Samstag vor dem Urnengang um 12 Uhr. Auch nach der Anmeldung bleibt die Nutzung von E-Voting freiwillig. Stimmberechtigte können bei jeder Wahl oder Abstimmung frei zwischen E-Voting, brieflicher Stimmabgabe oder der Urne wählen. Ein Kontrollsystem sowie der enge Austausch zwischen Gemeinden und Kanton verhindern eine mehrfache Stimmabgabe.
Ausführliche Informationen über die E-Voting-Möglichkeiten im Kanton St.Gallen: e-voting.sg.ch
Erklärvideo und Antworten auf häufig gestellte Fragen: evoting-info.ch