Angesichts der Corona-Pandemie hat der Bundesrat am 16. März 2020 für die Schweiz eine ausserordentliche Lage bis mindestens 19. April 2020 beschlossen. Sammlung und Entsorgung von Kehricht aus Privathaushalten zählen zur Grundversorgung der Bevölkerung und werden weiterhin gewährleistet.